Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Verbraucher innerhalb der EU trotz Beschränkungen in den Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen (EULAS) legal heruntergeladene Spiele und Software weiterverkaufen können. Diese Entscheidung, die sich aus einem rechtlichen Streit zwischen Gebrauchsoft und Oracle ergibt, legt das Prinzip der Erschöpfung der Vertriebsrechte fest. Dieses Prinzip schreibt vor, dass das Vertriebsrecht erschöpft ist, wenn ein Urheberrechtsinhaber eine Kopie verkauft und unbegrenzte Nutzungsrechte gewährt, und den Wiederverkauf zulässt.
Diese Entscheidung wirkt sich auf wichtige Plattformen wie Steam, GOG und Epic Games aus. Der ursprüngliche Käufer erlangt das Recht, die Spiellizenz zu übertragen, sodass ein neuer Benutzer das Spiel herunterladen kann. Entscheidend ist, dass der ursprüngliche Käufer den Zugang nach dem Verkauf aufgibt. Das Urteil stellt klar, dass der erste Käufer die Lizenz zwar verkaufen kann, aber das Spiel aus seinem System löschen muss. Fortsetzung der Verwendung nach dem Verkauf ist eine Urheberrechtsverletzung.
Der Gerichtshof verdeutlicht das Recht auf Fortpflanzung weiter. Während das Verteilungsrecht erschöpft ist, bleibt das Fortpflanzungsrecht, jedoch nur für die erforderliche Verwendung. Die Erstellung von Kopien für den beabsichtigten Zweck der Software ist zulässig, und vertragliche Beschränkungen im Gegenteil sind ungültig. Das Urteil schließt jedoch ausdrücklich den Wiederverkauf von Backup -Kopien aus.
Die praktischen Implikationen sind komplex. Das Fehlen eines formellen Wiederverkaufsmarktes wirft Fragen zum Transferprozess auf, insbesondere in Bezug auf die Registrierung und das Kontomanagement. Während das Urteil den Verbrauchern ein neues Recht bietet, bleibt die Umsetzung und Ausführung eine Herausforderung. Das Urteil verändert die Landschaft des digitalen Spielbesitzes und -verteilung innerhalb der EU.